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   BGH, 21.02.1957 - 4 StR 27/57   

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https://dejure.org/1957,1546
BGH, 21.02.1957 - 4 StR 27/57 (https://dejure.org/1957,1546)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1957 - 4 StR 27/57 (https://dejure.org/1957,1546)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1957 - 4 StR 27/57 (https://dejure.org/1957,1546)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 149
  • NJW 1957, 718
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 06.03.2003 - 5St RR 18/03

    Falsche Versicherung an Eides statt; Eidesstattliche Versicherung über die

    Zwar können Angaben in einer eidesstattlichen Versicherung unter Umständen auch dann unrichtig sein, wenn sie geeignet und bestimmt sind, dem betreibenden Gläubiger den Zugriff auf pfändbares Einkommen zu erschweren (BGHSt 10, 149/150), jedoch liegt dieser Fall hier nicht vor.
  • BGH, 18.10.1963 - 4 StR 393/63

    Rechtsmittel

    Unrichtige Angaben können seinen Vollstreckungszugriff erschweren (BGHSt 10, 149; 11, 224) [BGH 13.02.1958 - 4 StR 681/57].
  • BGH, 13.02.1958 - 4 StR 681/57
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  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 122/71

    Voraussetzungen einer Verurteilung wegen Unterschlagung - Zurückverweisung wegen

    Den äußeren Tatbestand des Falscheides hat der Angeklagte Schroeder, wie die Strafkammer zutreffend annimmt, zwar dadurch erfüllt, daß er in dem auf Antrag des Konkursverwalters am 29. April 1964 als vollständig und richtig beschworenen Vermögensverzeichnis die beiden hier in Rede stehenden Verfügungen über das Sonderkonto und damit Forderungen der Firma S. gegen Dr. ... und die Gesellschafter der Wilhelm S. GmbH nicht angegeben hat, die möglicherweise dem Zugriff der Konkursgläubiger unterlagen (vgl. BGH NJW 1953, 390; BGHSt 8, 399; 10, 149) [BGH 20.02.1957 - 2 StR 34/57].
  • BGH, 18.02.1966 - 4 StR 3/66

    Darlegungsanforderungen an die Geltendmachung einer Verfahrensrüge - Falsche

    Unter das Vermögen fallen alle möglicherweise dem Zugriff des Vollstreckungsgläubigers unterliegenden Vermögenswerte des Schuldners (BGHSt 8, 399; 10, 149 [BGH 20.02.1957 - 2 StR 34/57]; 10, 281) [BGH 14.05.1957 - 5 StR 145/57].
  • BGH, 29.06.1960 - 2 StR 263/60

    Rechtsmittel

    Unter das Vermögen fallen alle möglicherweise dem Zugriff des Vollstreckungsgläubigers unterliegenden Vermögenswerte des Schuldners (BGHSt 8, 399; 10, 149 [BGH 20.02.1957 - 2 StR 34/57]; 10, 281), [BGH 14.05.1957 - 5 StR 145/57]wozu auch die aus einem Arbeitsverhältnis entstandenen und entstehenden Forderungen zu rechnen sind.
  • BGH, 30.10.1958 - 4 StR 334/58

    Rechtsmittel

    Die Richtigkeit der in dem Vermögensverzeichnis enthaltenen Angaben des Vollstreckungsschuldners ist - im Gegensatz zu den Revisionsausführungen - seit der Neufassung des § 807 Abs. 2 ZPO durch das Gesetz vom 20. August 1953 (BGBl. I, 952) ebenso wie ihre Vollständigkeit Gegenstand der Eidesleistung (BGHSt 7, 375; vgl. auch BGHSt 10, 149 und 272).
  • BGH, 21.11.1957 - 4 StR 438/57

    Rechtsmittel

    Unrichtige Angaben über derartige Einnahmen wie über sonstige, pfändbare Vermögensstücke des Schuldners können geeignet sein, den Gläubigerzugriff zu vereiteln oder zu erschweren (BGHSt 7, 375, 378 [BGH 14.06.1955 - 5 StR 170/55]; 10, 149 [BGH 20.02.1957 - 2 StR 34/57]; 4 StR 304/57 vom 15. August 1957).
  • BGH, 06.12.1963 - 4 StR 446/63

    Rechtsmittel

    Der Schuldner verletzt seine Eidespflicht auch dann, wenn er den Zugriff des Gläubigern dadurch erschwert, daß er unvollständige oder irreführende Angaben über die Auszahlung des Arbeitsverdienstes macht oder solche ergänzenden Angaben, wo sie erforderlich sind, unterläßt (vgl. BGHSt 10, 149).
  • BGH, 15.01.1970 - 4 StR 528/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Meineides - Anforderungen an die

    Unter "Vermögen des Schuldners" sind alle möglicherweise dem Zugriff des Vollstreckungsgläubigers unterliegenden Vermögenswerte des Schuldners zu verstehen (BGHSt 8, 399; 10, 149 [BGH 20.02.1957 - 2 StR 34/57]und 281).
  • BGH, 30.01.1959 - 4 StR 522/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.08.1957 - 4 StR 304/57

    Rechtsmittel

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